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ÖDP – keine Hürde für Stadträte

-Ökologisch-Demokratische Partei kündigt erneut Klage an-

Die Ökologisch-Demokratische Partei -ÖDP- hat eine Klage gegen die bis 1999 geltende und sowohl von Rot-Grün als auch CDU und FDP befürwortete 5%-Hürde bei Kommunalwahlen in NRW vor dem Verfassungsgericht NRW in Münster gewonnen. Mit dieser Klage hat die ÖDP in ganz NRW zu einem offenerem demokratischen System beigetragen und damit zu einer Stärkung jeder einzelnen Wählerstimme. - Nach der durch die ÖDP bewirkten Abschaffung der 5%-Hürde hat der Landtag 2007 eine Änderung des Wahlrechts vorangetrieben, die u.a. die Einführung einer undemokratischen neuen 1-Sitz-Sperrklausel vorsah. Die ÖDP klagte 2008 auch gegen diese neue Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster und war damit ebenso erfolgreich. So erklärte der Gerichtshof die sowohl von CDU und SPD, als auch von Grünen und FDP befürwortete Klausel als verfassungswidrig.

Doch beide erfolgreichen Klagen gegen eine Sperrklausel lassen SPD und Grüne sowie auch CDU und FDP unbeeindruckt. Zur Kommunalwahl 2020 wollen diese Parteien erneut eine Sperrklausel einführen und somit den Einzug von Parteien mit wenigen Wählerstimmen in die Städträte verhindern. Die Parteien einigten sich auf einen Gesetzentwurf, in dem die Einführung einer 2,5 %-Hürde geregelt ist. „Eine vom Landesverfassungsgericht aufgehobene Regelung jetzt in die Landesverfassung selbst zu schreiben, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.“ so der Landesvorsitzende der ÖDP-NRW Benjamin Jäger. Bürgerinitiativen, Wählergruppierungen und kleine Parteien, die für die kommenden Kommunalwahlen in NRW ausgeschaltet werden sollen, vertreten immerhin 10 % der Wählerschaft.

Die sogenannte „kleine Kommunalwahl“, die Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen 2015, brachte es an den Tag: Wenige gingen hin – und wählten weniger die etablierten Parteien. Sieger waren die Freien Wählergemeinschaften und die parteilosen Kandidaten. Gegen diese Gruppierungen richtet sich das Gesetzesvorhaben von SPD und Grünen sowie der CDU im Nordrhein-Westfälischen Landtag, wieder eine Sperrklausel ins Kommunalwahlrecht einzuführen. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat hierfür den Nachweis einer Funktionsunfähigkeit der Kommunalparlamente gefordert. Diesen Nachweis konnten die drei Parteien nicht erbringen.
Im Gespräch mit der Neuen Westfälischen am 29.9. äußerten sich Fraktionsvorsitzende und Ratsmitglieder der Städte Höxter und Bad Driburg zu der geplanten Sperrklausel. CDU, Grüne, UWG und FDP sprachen sich für eine solche Sperrklausel aus. Lediglich die SPD und die BfH in Höxter äußerten sich neutral. Hier fragt sich der Kreisverband der ÖDP Höxter schon, wie es um das Demokratieverständnis einiger der befragten Personen und deren Parteien bestellt ist. Wenn Kommunen sich lt. Herrn Berens ( CDU HX) mehr mit sich selbst und der Mehrheitsfindung beschäftigen als mit dem eigentlichen Thema, so ist dies ja wohl ursächlich nicht in kleineren Parteien oder Wählergemeinschaften begründet, sondern liegt doch wohl insgesamt an allen im Rat vertretenen Parteien. Und das gerade eine kleine Partei wie die UWG sich für eine Sperrklausel ausspricht, verwundert die ÖDP sehr. „Da kann der Schuss mal schnell nach hinten losgehen.“ - so der Kreisverband der ÖDP Höxter. Dies gilt auch für die FDP, die gerade bei der Kommunalwahl 2014 große Stimmeneinbußen hinnehmen mußte und sich eher auf dem Weg zu einer kleinen Partei befindet. Sehr verwundert hat die ÖDP auch die Stellungsnahme der Grünen aus Bad Driburg: „Eine kleine Partei benötigt nur einen Bruchteil der Stimmen, die ein große braucht, um in das Stadtparlament einzuziehen. Das kann es ja nicht gewesen sein. Wer die 2,5 % nicht schafft, ist selber schuld“. Haben die Grünen vergessen, dass sie in Bad Driburg 1999 (4,4%) den Einzug ins Stadtparlament nur durch Abschaffung der 5%-Hürde - bedingt durch die Klage der ÖDP -, geschafft haben?
Wenn eine Gruppierung im Rat ihre Mehrheit ausspielen will, so muss sie sich diese Mehrheit suchen. Und da darf um diese Mehrheit auch durchaus mal gerungen werden. Das gehört zum guten Ton einer Demokratie.

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