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ÖDP: Verfassungsgericht kippt Sperrklausel

- Sieg für die kommunale Demokratie in NRW -

Als einen großen Sieg für die kommunale Demokratie in Nordrhein-Westfalen sieht die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes NRW zur Sperrklausel im Kommunalwahlrecht.

Für die ÖDP war es bereits die dritte Klage gegen kommunale Sperrklauseln. Bereits 1999 und 2008 stellte sie vergleichbare Gesetze auf den „Prüfstand“ der Verfassungsrichter. In beiden Verfahren war die ÖDP erfolgreich mit ihrer Klage gegen den Landtag.

„Aller guten Dinge sind Drei.“ Die ÖDP hofft, dass nach der neuerlichen klaren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die etablierten Parteien endlich aufhören, sich durch Verfassungstricks Vorteile bei den Kommunalwahlen verschaffen zu wollen.

In der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs heißt es u.a.: „Dass die 2,5 %-Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinderäte und Kreistage erforderlich ist, sei weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Rahmen der Organstreitverfahren in der gebotenen Weise deutlich gemacht worden. Die gesetzgeberische Prognose sei weder in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig noch sei ihre Begründung in jeder Hinsicht nachvollziehbar. Die Gesetzesbegründung erschöpfe sich im Wesentlichen in abstrakten, schematischen Erwägungen zu möglichen negativen Folgen einer Zersplitterung der Kommunalvertretungen. Dass es nach Wegfall der früheren 5 %-Sperrklausel durch eine gestiegene Zahl von Kleingruppen und Einzelmandatsträgern zu relevanten Funktionsstörungen von Gemeinderäten und Kreistagen oder zumindest zu Entwicklungen gekommen wäre, die Funktionsstörungen möglicherweise zur Folge haben könnten, werde zwar behauptet, nicht aber in nachvollziehbarer Weise anhand konkreter empirischer Befunde belegt.“

Das Verfassungsgericht hat klar und deutlich ausgeführt, dass die Gleichwertigkeit aller Wählerstimmen ein hohes verfassungsrechtliches Gut darstelle. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!“ steht im Grundgesetz. Die Parteien haben die Entscheidungen der Wähler ernst zu nehmen. Es geht nicht an, dass diese über Neuwahlen nachdenken, sobald ihnen ein Wahlergebnis nicht passt. Und es geht auch nicht an, dass diese mit verfassungswidrigen Mitteln wie einer Sperrklausel sich Konkurrenz vom Leibe halten wollen, die durch den Wählerwillen legitimiert ist

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