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Leserbrief zum Artikel: Graf Marcus fordert hohen Schadensersatz NW vom 24.04.2020

Aufklärung eines Sachverhalts oder: Wie man die Stadt Bad Driburg immer wieder zum Sündenbock macht.

Die Corona-Pandemie hält alle in Atem und die Nerven liegen blank. Das wurde dieser Tage ganz besonders deutlich an der Reaktion des Grafen von Oeynhausen-Sierstorpff gegenüber dem Ordnungsamt der Stadt Bad Driburg, das einen Aufnahmestopp in einer seiner Kliniken verhängt hat, nachdem dort ein Corona-Fall aufgetreten war. Der Aufnahmestopp wurde in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Höxter, das hierfür letztlich die volle Entscheidungskompetenz hat, ausgesprochen.
Als einer von denen, die selbst mit dem Corona-Virus infiziert waren und mittlerweile genesen sind, versetzt mich die aggressive Reaktion des Grafen in Erstaunen. Als Betroffener mit Wohnsitz im Kreis Lippe habe ich nun einen sehr genauen Einblick in die Verwaltungsabläufe bei Auftreten von Corona.
Federführend ist immer das jeweilige Kreisgesundheitsamt. Die sehr detaillierten Auflagen und Maßnahmen seitens des Gesundheitsamtes Lippe mit Sitz in Lemgo, mir per Post zugestellt, haben einen Umfang von mehreren DIN-A-4-Seiten. Der Zeitraum der häuslichen Quarantäne (2 Wochen), Führung eines Tagebuchs über Symptome (Fieber, Husten usw.), die Benachrichtigung eines Notarztes bei Verschlimmerung, die strenge Befolgung von Hygieneregeln, Maßnahmen bei Nichteinhaltung der angeordneten Auflagen, rechtliche Begründung anhand des IfSG (Infektionsschutzgesetz) usw. waren in dem Dokument des Gesundheitsamtes Lippe enthalten. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts, das wird wohl jeder verstehen, kann nur das Kreisgesundheitsamt zuständig und letztlich verantwortlich sein. Genau so steht es übrigens auch in dem an mich gerichteten Schreiben des Kreises Lippe:
„Die Maßnahme wurde vom Gesundheitsamt des Kreises Lippe im Rahmen von Gefahr im Verzuge im Sinne von § 16 Absatz 7 IfSG i.V.m. § 28 Absatz 3 IfSG angeordnet. Die sachlich zuständige Behörde für Maßnahmen nach §28 IfSG ist die örtliche Ordnungsbehörde, die über diese Entscheidung unterrichtet wird.“
Vielleicht sollten Graf von Oeynhausen-Sierstorpff und seine Rechtsanwälte erst einmal sorgfältig das Infektionsschutzgesetz studieren, bevor er das Ordnungsamt der Stadt Bad Driburg zum alleinigen Sündenbock stempelt!
Man fragt sich, was der Graf mit seiner Forderung von 500 000 Euro Schadenersatz gegenüber der Stadt Bad Driburg bezweckt. Steht ihm finanziell nach dem Lockdown seines Hotels das Wasser bis zum Hals oder will er auf diese Weise seine Verhandlungsposition bei den noch laufenden Gesprächen über die Entschädigungszahlungen für seinen Kurpark verbessern?

Wolfgang Seemann Yogaweg 7, Horn-Bad Meinberg

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