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Antrag: Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen

ÖDP-Fraktion im Rat der Stadt Bad Driburg

Petra Flemming-Schmidt
Weiße Mauer 6b
33014 Bad Driburg

Stadt Bad Driburg
Herr Bürgermeister Burkhard Deppe
33014 Bad Driburg

 

 

                                                                                                        017655164067
                                                                                                        flemming-schmidt@gmx.de

                                                                                                        17.10.2014

 

Antrag: Freihandelsabkommen TTIP stoppen – Kommunale Daseinsvorsorge schützen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Deppe,

 

derzeit wird von der EU-Kommission eine „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft" (TTIP) zwischen den USA und der EU verhandelt. Ziel des Abkommens ist die weitere umfassende Deregulierung und Liberalisierung von Handelsbeziehungen und Dienstleistungen. Die Unterzeichnung dieses Abkommens wird erhebliche Konsequenzen auch für die Kommunen und ihre Aktivitäten im Rahmen der Daseinsvorsorge beinhalten. Die dort bisher noch festgeschriebenen Ausnahmeregelungen hinsichtlich des öffentlichen Versorgungsbereichs und der Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Verkehr oder Leiharbeit sollen offenbar aufgehoben werden.

Der Stadtrat möge beschließen: 1. Die Stadt Bad Driburg lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab, welche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, sozialen Dienstleistungen, Abwasser- und Müllentsorgung, öffentlichem Nahverkehr oder der Wasserversorgung beinhaltet. 2. Der Stadtrat fordert den Bürgermeister auf, sich im deutschen Städtetag und anderen kommunalen Spitzengremien gegen die geplanten Abkommen zu positionieren und entsprechend, sowohl bei der Bundesregierung, als auch bei der EU-Kommission, zu intervenieren.

Begründung:

Zurzeit laufen hinter verschlossenen Türen völlig intransparente Verhandlungen zu einem Freihandels-Abkommen (TTIP) zwischen der EU und der USA. Offiziell ist das Verhandlungsmandat der EU für TTIP zwar nicht bekannt, tatsächlich aber kursiert im Internet ein Dokument, in dem Art und Umfang dieses umfassenden Handels- und Investitionsabkommens festgelegt ist. Innerhalb dieser Megazone sollen die Regelungen von ausländischen Investoren aus ihrem eigenen Heimatland im Partnerland gelten. Fallen die Standards im Heimatland niedriger aus, dann müssen diese im Partnerland anerkannt werden. Handelsbarrieren wie z.B. Produkt-und Qualitätsstandards werden abgebaut (Chlorhühnchen; Hormonfleisch).

Das Verhandlungsmandat scheint, wie u.a. der deutsche Städtetag sowie auch schon einzelne Kommunen in Ratsentscheidungen betont haben, auch kommunal relevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz und sogar die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Ein weiterer Kritikpunkt aber ist der sog. Investorenschutz, ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen. Dieses soll erweitert werden und für öffentliche Ausschreibungen soll das Prinzip der Inländerbehandlung festgeschrieben werden. Damit steht zu erwarten, dass sog. nichttarifäre Handelshemmnisse und Regulierungen massiv reduziert werden. Teil beider Abkommen soll ein spezielles Investorenklagerecht gegen Staaten sein, um ggfs. Schadenersatz durchsetzen zu können. Klagegründe sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschränkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne aufgrund von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien. Die Klagen von ausländischen Konzernen wegen entgangener Gewinnerwartungen aufgrund von inländischen Hemmnissen werden vor Schiedsgerichten verhandelt, die nicht öffentlich tagen, deren Urteile völkerrechtlich verbindlich sind und gegen die es keine Revisions-bzw. Berufungsmöglichkeiten mehr gibt. Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem geschaffen. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall- Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis. TTIP soll also durchgesetzt werden- für eine Wachstumshoffnung von ca. 0,5 Prozent in den nächsten 15 Jahren, pro Jahr um die 0,03 Prozent!

Mit freundlichen Grüßen
ÖDP-Fraktion im Rat der Stadt Bad Driburg
Petra Flemming-Schmidt