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Anfrage Wiesenbestattung

ÖDP-Fraktion im Rat der Stadt Bad Driburg

Petra Flemming-Schmidt
Weiße Mauer 6b
33014 Bad Driburg

Stadt Bad Driburg
Herr Bürgermeister Burkhard Deppe
33014 Bad Driburg

 

 

                                                                                                        017655164067
                                                                                                        flemming-schmidt@gmx.de

                                                                                                        17.10.2014

 

Anfragen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Deppe,

auf dem Westfriedhof der Stadt Bad Driburg sind unterschiedliche Bestattungsformen möglich. Unter dem § 13 Arten der Grabstätten sind die unterschiedlichen Formen der Grabstätten aufgeführt. So auch unter § 13 (2) f die Wiesengrabstätten. Dabei ist unerheblich, ob es sich hier um eine Urnen- oder auch Sargbestattung handelt.

Frage 1: Wird auf dem Westfriedhof eine Fläche für eine Wiesenbestattung gesondert ausgewiesen und haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine Wiesengrabstätte zu wählen? Nach unseren Informationen von Seiten der Bürgerschaft ist dies nicht der Fall. Bei Vorsprache eines Ehepaares beim Friedhofsamt wurde lediglich auf die anonyme Urnenreihengrabstätte in Verbindung mit der Wiesengrabbestattung hingewiesen, ansonsten auf die Möglichkeit der üblicherweise gewählten a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Urnenreihengrabstätten,d) Urnenwahlgrabstätten. Hier bitten wir um Klärung und Antwort.

Immer mehr Grabstätten auf dem Friedhof werden nicht mehr gepflegt und verwildern. Teilweise wohnen die Angehörigen nicht mehr in Bad Driburg oder können aus Altersgründen das Grab nicht mehr pflegen. In vielen Städten und Gemeinden gibt es inzwischen sogenannte “Grabpatenschaften”. D.h., ein Interessent übernimmt in Absprache mit Verwaltung und Besitzer des Nutzungsrechts die Grabpflege und kann nach der Beendigung des Nutzungsrechts anschließend ein Nutzungsrecht für diese Grabstätte erwerben. Somit sorgen diese “Grabpatenschaften” für mehr gepflegte Grabstätten.

Frage 2: Gehen diese “Grabpatenschaften” mit der Friedhofssatzung konform? Wenn ja, können diese auf den Friedhöfen im Geltungsbereich von Bad Driburg angeboten werden? Auch hier bitten wir um Klärung und Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
ÖDP-Fraktion im Rat der Stadt Bad Driburg
Petra Flemming-Schmidt