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ÖDP – Bad Driburger Rat ohne Ausschussbesetzung

- „Ratlosigkeit“ bei der Besetzung der Ausschüsse -

Das hat es in Bad Driburg so noch nicht gegeben: Innerhalb eines Jahres wurden zum 2. Mal die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Driburg aufgelöst und neu gebildet. Während im März der Rat hierzu noch durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verpflichtet wurde (SPD-Fraktion und Fraktion Freie Bürger Neuenheerse -FBN- hatten geklagt), kam diesmal die Beschlussvorlage von der Verwaltung der Stadt.
Hintergrund zur Auflösung und Neubesetzung der Ausschüsse im März: CDU- und UWG-Fraktion versagten der Fraktion FBN die ihr rechnerisch zustehenden Sitze in entsprechenden Ausschüssen (2 Mitglieder der CDU hatten ihre Fraktion verlassen und die Fraktion FBN gegründet). Das Urteil des OVG's hat hier für eine korrekte Besetzung der Ausschüsse gesorgt. Hintergrund im Oktober: Joachim Avenarius hat seinen Austritt aus der SPD-Fraktion erklärt, ist aber weiterhin im Rat als Einzelmitglied vertreten. Eine neue Fraktion wurde nicht gebildet und somit kann bezweifelt werden, ob in diesem Fall eine Auflösung der Ausschüsse überhaupt notwendig war.
Bei der Besetzung der Ausschüsse kam es in der Ratssitzung am 19.10.2017 zu keinem einheitlichen Vorschlag. Somit hätte jeder Vorschlag der Fraktionen einzeln abgestimmt werden müssen. Da aber bei der CDU-Fraktion vier Mitglieder fehlten, sah die CDU mit der nahenden Abstimmung die Problematik eigener personeller Einschnitte. Nach einer Unterbrechnung der Sitzung zwecks Beratung der Fraktionen stellte die CDU den Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, UWG und Grünen mehrheitlich angenommen. Konsequenz: Ausschüsse, die nicht besetzt sind und nach den Herbstferien für den Stadtrat eine Sondersitzung.

In diesem Zusammenhang sollte folgendes nicht unerwähnt bleiben: 2016 hat die Landtagsmehrheit aus SPD, CDU und GRÜNE die kommunale Sperrklausel für das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Begründung: Nach Abschaffung der Sperrklausel 1999 habe die Zersplitterung der Kommunalvertretungen immer mehr zugenommen und bedingt dadurch, politische Entscheidungen deutlich behindert oder erschwert.
Für Bad Driburg hält die ÖDP-Fraktion folgendes fest: Durch innerparteiliche Querelen seitens der CDU (März 2017) und SPD (Oktober 2017) und damit verbundener Austritte einzelner Mitglieder aus den entsprechenden Fraktionen wurde die politische Arbeit deutlich erschwert, bis hin zur Handlungsunfähigkeit (Nichtbesetzung der Ausschüsse). Daran zeigt sich ganz deutlich: Nicht viele kleine Parteien lähmen die politische Handlungsfähigkeit einer Kommune, was gern von CDU,SPD und Grünen zur Begründung einer Sperrklausel behauptet wird, sondern im Gegenteil: Es sind die großen Parteien, deren Fraktionen sich durch interne Streitereien selbst zerlegen und die politische Arbeit in den Räten blockieren.

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) klagt gegen die kommunale Sperrklausel von 2,5%. Bereits zweimal hat der Verfassungsgerichtshof auf Klage der ÖDP eine Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz von NRW für verfassungswidrig erklärt. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelt am 24. Oktober 2017 die Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Sperrklausel. Die ÖDP geht davon aus, dass auch der dritte Versuch vor den Schranken des Verfassungsgerichts scheitern wird.