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Gemeinsamer Antrag der ÖDP und SPD Fraktionen für die kommende Ratssitzung am 06.09.2021

Antrag der SPD Fraktion der Stadt Bad Driburg

und der ÖDP Fraktion im Rat der Stadt Bad Driburg

                                                                                                          Bad Driburg, 13.08.2021

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der SPD Fraktion und der ÖDP Fraktion im Rat der Stadt Bad Driburg stellen wir folgenden Antrag:

Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes
in den öffentlichen Teil der Ratssitzung am 06.09.2021

Kommunalaufsichtliche Stellungnahme des Landrates des Kreis Höxter betr. TOP B2 der Ratssitzung vom 29.03.2021 „Nutzung einer Quelle auf dem ehemaligen Gelände der Klinik Eggeland“ - Stellungnahme des Landrates vom 05.08.2021

 

Begründung:

Mit Schreiben vom 24.04.2021 haben die SPD Fraktion und die ÖDP Fraktion o.a. Eingabe beim Landrat des Kreis Höxter als Kommunalaufsicht eingegeben.

Mittlerweile ist die Stellungnahme der Kommunalaufsicht eingegangen und mit weiteren Unterlagen an die Stadtverordneten weitergeleitet worden. Wir bitten den Bürgermeister um Stellungnahme zu diesem Punkt.

Weiterhin bitten wir um Beantwortung folgender Fragen in o.g. Sitzung (vorab bitte schriftlich an alle Fraktionen):

 

  1. Warum wurde der Rat der Stadt Bad Driburg entgegen §55 Abs. 1 nicht durch den Bürgermeister unterrichtet, dass der Vertrag über die Nutzung der Quellen bereits am 20.05.2021 angefochten wurde? In den Sitzungen am 31.05.2021 und 28.06.21 wäre hierzu Gelegenheit gewesen.
    Der Verzichtsvertrag ist auf Grund eines Ratsbeschlusses geschlossen worden. Warum wurde für die Anfechtung vorher kein weiterer Ratsbeschluss ggf. Eilbeschluss eingeholt?
  1. Warum ist im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung keine katasteramtliche Prüfung der Grunddienstbarkeit auf den besagten Grundstücken erfolgt?
  1. Warum ist im Vertragsentwurf, der dem Rat der Stadt Bad Driburg vorgelegt wurde, keine Flur- und Flurstücksbezeichnung vermerkt?
  1. Sind bisher Zahlungen durch die Stadt Bad Driburg an den Vertragspartner oder Rückzahlungen durch den Vertragspartner im Zusammenhang mit der Verzichtserklärung an die Stadt Bad Driburg getätigt worden?
  1. Sind seit Vertragsabschluss Zahlungen durch die Stadt Bad Driburg oder eine ihrer Gesellschaften, außerhalb des Heilbadvertrages, an Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff bzw. dessen Unternehmensgruppe getätigt worden? Sind nach dem 20.05.2021 durch die Stadt Bad Driburg oder eine ihrer Gesellschaften neue Vereinbarungen mit der UGOS oder Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff geschlossen worden?
  1. Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für Gutachten und Expertisen z.B. „Verortung der Quelle“ oder „chemisch / bakteriologische Untersuchungen“ im Zusammenhang mit der Prüfung der Kommunalaufsicht?
  1. Wie ist die Bemerkung des Bürgermeisters auf die Nachfrage eines Ratsmitgliedes (siehe Protokoll)i n der Ratssitzung vom 29.03.21 über das Zusammenhängen aller drei Verträge (Heilbadvertrag und beide Verzichtsverträge) zu verstehen, dass bei Ablehnung einer der beiden Verzichtserklärungen der Heilbadvertrag insgesamt vom Vertragspartner nicht unterzeichnet würde.

Ergibt sich durch die Anfechtung der Verzichtserklärung zur Nutzung der Quellen hier ein neuer Sachverhalt?

 

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Nolte/Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion

Petra Flemming-Schmidt/Fraktionsvorsitzende der ÖDP-Fraktion

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