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Leserbrief Martin Blumenthal: AfD – oder vermeintliche Bürgerfreundlichkeit

Informationen zur Gebührenerhöhung des Abwasserwerks Bad Driburg?

Gestern Morgen fand ich in meinem Briefkasten eine Glanzbroschüre der AfD, obwohl auf meinem Briefkasten deutlich sichtbar darum gebeten wird, keine Werbung einzuwerfen. Aber wahrscheinlich würden dem die Autoren, die dieses Begehren eines Bürgers sowenig respektieren, entgegenhalten, dass es sich doch nur um eine Information im Interesse der Bürger handele.

Kommen wir also nun zum Informationsgehalt dieses Blättchens:

Es behauptet, die Abwassergebühren, die das Driburger Wasserwerk um 16% erhöht habe, seien zustande gekommen durch Bilanztricks und Einbeziehung von Kosten, die nicht zu Lasten der Gebührenzahler gehen dürften. Ferner hätten auch die GRÜNEN und die ÖDP diesen angeblichen Bilanzschwindel jahrelang mitgespielt. Mit diesen Behauptungen will sich die AfD als Anwalt der Bürger positionieren und ruft zum Aufbegehren durch Einlegen von Widerspruch gegen den kommenden Gebührenbescheid auf.

Das Urteil im von der AfD angestrengten Verfahren bleibt natürlich abzuwarten...

Aber: die Kosten für Entwässerung und Erschließung des Geländes der ehem. Eggelandklinik von – veranschlagt - 750.000 Euro sind eine Leistung, die das Abwasserwerk erbringen muss, bevor dort Bewohner und Verbraucher einziehen können. Das ist so in jedem Neubaugebiet: erst muss die Kommune die Infrastruktur vorfinanzieren. Dieses Geld ist also keineswegs zur Reduzierung der Gebührenerhöhung verfügbar, sondern stellt eine notwendige Investition dar, die mit in die Bilanz des Abwasserwerks eingehen muss, und die mithin auch indirekt Einfluss auf die Höhe der Gebühren nehmen kann.

Im Fall der anstehenden Gebührenerhöhung haben im Übrigen weder die ÖDP noch die GRÜNEN, und auch nicht die FDP zugestimmt. Da es vorher viele Jahre lang keine Gebührenerhöhung gegeben hatte, kann man diesen Fraktionen schlichtweg nicht vorwerfen, bei den „Bilanztricks“ „jahrelang stillschweigen mitgespielt“ zu haben.

Es ist zu fragen, ob solche Falschbehauptungen als ein Kriterium für Bürgerfreundlichkeit oder Glaubwürdigkeit gesehen werden können.

Den Umgang der AfD mit dem von Bürgern gewünschten Verzicht auf Werbesendungen kann man jedenfalls nicht als bürgerfreundlich ansehen.

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