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Pressemitteilung

ÖDP zur Feier „75 Jahre Grundgesetz“

Martin Blumenthal 1. Vorsitzender Kreisverband Höxter-Lippe-Paderborn

Auf Einladung der Initiative #5vor1933 nahm der Kreisverband der ÖDP Höxter-Lippe-Paderborn am 24.5. an der Kundgebung zur Feier „75 Jahre Grundgesetz“ teil.
Der Kreisvorsitzende Martin Blumenthal beteiligte sich an der Kundgebung mit nachfolgendem Redebeitrag:
„Ich danke der Initiative #5vor1933 und allen Teilnehmer hier, die dokumentieren, dass ihnen Demokratie und das Grundgesetz ein wichtiges Anliegen sind. Auf Bitte der Organisatoren, stelle ich kurz dar, was das Grundgesetz zur Rolle und Verantwortung der Parteien sagt: Es gibt nur einen recht kurzen Artikel dazu: den Artikel 21. Im ersten Absatz steht: die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit. D.h.: die Parteien sollen und haben das Recht, für ihnen wichtige politische Inhalte und Maßnahmen zu werben und sich für deren Verwirklichung in Staatsorganen einzusetzen, wenn sie darin vertreten sind. Sie sind aber nicht die einzigen Träger der Willensbildung, denn die Herrschaft EINER Partei und ihre Gleichsetzung mit dem Staat hatten im Mai 1949 die Verfassungsväter und -mütter gerade leidvoll miterlebt. In diesem Absatz stehen aber auch Bedingungen für ihre Mitwirkung: die innere Ordnung der Parteien muss demokratischen Grundsätzen entsprechen und sie müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben.
In letzter Zeit gab es da vor allem bei einer Partei obskure Fälle. Merkwürdigerweise wirbt sie bei der Europawahl mit dem Slogan „Unser Land zuerst“, übernommen von Trumps „America first“. Wenn dann die Spitzenkandidaten dieser Partei für Europa sich von Russland oder China sponsern lassen, widerlegen sie damit den eigenen Slogan. Oder ist es im Interesse unseres Landes, den Autokratien dieser beiden Großmächte nachzueifern oder den autokratischen Tendenzen eines Donald Trump zu folgen?
Ein weiterer Gedanke zur Herkunft der Mittel: die Partei, für die ich hier im Wahlkampf stehe, die ÖDP, ist meines Wissens die einzige in der BRD, die Konzernspenden ablehnt. Das soll verhindern, dass mächtige Lobby-Interessen Einfluss auf ihre Politik nehmen. Ein solcher Einfluss ist nicht verfassungswidrig, und deshalb in unserem Gemeinwesen durchaus üblich. Vielleicht ist das der Grund, dass die ÖDP in den „großen“ Medien immer nur unter der Rubrik „Sonstige“ erscheint.
Im 2. Absatz des Artikel 21 ist zu lesen: Verfassungswidrig sind Parteien, die entweder nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der BRD zu gefährden. Beim internen Treffen vor einigen Monaten in Potsdam, an dem auch AfD-Mitglieder beteiligt waren, haben Teilnehmer gefordert, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund oder andersdenkende kritische Bürger auszubürgern. Das ist ein Verstoß gegen Art. 16 GG, das Recht auf Staatsangehörigkeit. Überdies ist es ein Verstoß gegen Freiheitsrechte und Menschenwürde sowie die Diskriminierung eines Teils der Bürger. Soweit das GG zu den Parteien!
Ein Gedanke zum Schluss:
Wenn wir Bürger die Demokratie nicht wertschätzen, wenn wir nicht bereit sind, für die Demokratie zu argumentieren, wenn wir nicht bereit sind, uns gegen extremistische Tendenzen in Land und Gesellschaft zu wehren, kann KEIN Verfassungsorgan die Demokratie dauerhaft retten. Auf der Erde gibt es viele Staaten, die sich Demokratie nennen, aber in denen weder freie Wahlen noch Grundrechte wirksam garantiert sind. Wir können dankbar sein, dass unser Land nicht dazu gehört. Nur wir Bürger und unser Einsatz für Demokratie und Grundrechte können letztlich verhindern, dass sich das ändert. Für Eure Bereitschaft, Euch hier für Grundrechte und Demokratie einzusetzen danke ich Euch.“

 

- Martin Blumenthal-

1. Vorsitzender ÖDP Kreisverband Höxter-Lippe-Paderborn

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