Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

SPD und ÖDP Fraktionen im Rat der Stadt Bad Driburg rufen Kommunalaufsicht an

Verzichtserklärung und Zahlung an Marcus von Oeynhausen-Sierstorpff zur Nutzung von Quellen rechtmäßig?

Mit Schreiben vom 25.04.2021 haben SPD und ÖDP Fraktionen jeweils eine Eingabe an den Landrat des Kreises Höxter als zuständige Kommunalaufsicht verfasst. Hintergrund der Eingabe ist ein Vertrag zwischen der Stadt Bad Driburg und Marcus von Oeynhausen-Sierstorpff über die Nutzung von Mineralquellen auf dem Gelände der ehem. Eggelandklinik.

Laut Vertrag verzichtet Herr von Oeynhausen-Sierstorpff auf ein angeblich im Grundbuch eingetragenes Recht gegen eine Zahlung von 50.000 € jährlich. Dieses Recht betrifft aber nur eine sehr kleine Teilfläche des Geländes der ehemaligen Eggelandklinik südlich des Katzohlbachs ohne Quellen. Auf dem deutlich größeren Hauptareal der Klinik mit ca. 48.000 m2 befinden sich drei Quellen. Hier gibt es kein solches Recht im Grundbuch. Die Stadt kann also als Eigentümerin frei über das Wasser der Quellen verfügen.

Die Fraktionen fragen: Warum zahlt die Stadt für ein Recht welches ihr sowieso zu steht? In 15 Jahren kommen so 900.000 € zusammen.

Für die Fraktionen von SPD und ÖDP ist der Ratsbeschluss rechtswidrig. Er vollzieht eine unzulässige Schenkung bzw. verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung da eine Zahlung ohne Gegenleistung vereinbart wurde.

Zudem verwundert es beide Fraktionen, dass nach der Berichtserstattung in der NW vom 21.04.2021, die UGOS in ihrer Stellungnahme hierzu wiederum eine unzutreffende Erklärung abgegeben hat. Zitat Antje Kiewitt, Sprecherin der UGOS: „Zugunsten von (heute) Graf Oeynhausen ist seit 1953 im Grundbuch der Liegenschaft der Eggelandklinik ein Verbot zur Bohrung und Erschließung von Mineralquellen eingetragen.“ Diese Aussage ist schlicht falsch, da sie nur einen unbedeutenden kleinen Teil des Geländes betrifft und den Eindruck erweckt, die Grundbucheintragung beträfe das gesamte Grundstück. Warum hat Herr von Oeynhausen-Sierstorpff von diesem angeblichen Recht nicht schon vor dem Verkauf des Geländes an die Stadt Bad Driburg Gebrauch gemacht? Die ehemalige Eggelandklinik hat alle drei Quellen bis 2008 für die balneologische Versorgung der Patienten genutzt. Und das ohne Zahlung an von Oeynhausen-Sierstorpff!

Warum wurde der Rat der Stadt Bad Driburg über das Recht des Herrn von Oeynhausen-Sierstorpff unzureichend bzw. falsch unterrichtet? Es wurde nicht offengelegt, dass die Stadt nach Erwerb 48.000 m2 größeren Grundstücks das unbeschränkte Recht zur Gewinnung von Mineralwasser hat. Die Verzichtserklärung des Herrn von Oeynhausen-Sierstorpff ist wirtschaftlich wertlos. Ein Blick beider Vertragspartner ins Grundbuch hätte genügt, um eine Verzichtserklärung überflüssig zu machen.

Fragen, die die Kommunalaufsicht zu klären hat.

Mit Schreiben vom 03.05.2021 hat die Kommunalaufsicht Bürgermeister Deppe um Stellungnahme zu diesem Sachverhalt aufgefordert.

Zurück